FAQ
Grundsätzliches
Ist ein Doktoratsstudium an der TU Wien einer bestimmten Fachrichtung zugeordnet?
Zu Begin des Studiums (bei der Zulassung) muss das Doktoratsstudium einem Fachbereich oder einer Diplomstudienrichtung zugeordnet werden. Wenn z.B. das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften (Studienkennzahl 786) mit Physik (vormals Studienkennzahl 810) kombiniert wird, ergibt sich die Studienkennzahl E 786 810 (E steht für die TU Wien) für das Doktoratsstudium der technischen Physik.
Am einfachsten ist es, bei der Zulassung am Schalter bekannt zu geben, welche Fachrichtung man studieren will. Zusätzlich wird man hierbei dann auch dem zuständigen Studiendekanat und der/dem zuständigen Studiendekan/in zugeordnet.
Kann man selber entscheiden, welches der drei Doktoratsstudien man beginnt, oder ist das von dem vorherigen Masterstudium abhängig?
Die Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss eines facheinschlägigen Studiums. Dies wären zum Beispiel bei einem Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften alle Master der TU Wien. Besteht der Wunsch, ein „fachfremdes“ Doktoratsstudium zu beginnen, muss darum gesondert bei der Studien- und Prüfungsabteilung angesucht werden. Dabei sind unter Umständen Zusatzleistungen zu erbringen, zum Beispiel das Ablegen bestimmter Prüfungen. Das Ausmaß dieser Leistungen liegt im Ermessen des zuständigen studienrechtlichen Organs (Studiendekan/in).
Welche Doktoratsstudien gibt es und mit welchen Magisterstudien sind sie verknüpft? Welchen Studienplänen folgen sie?
An der TU Wien werden drei Doktoratsstudien angeboten:
- Doktorat der technischen Wissenschaften (Dr. techn.): Das typische Doktoratsstudium an der TU Wien, für alle Absolventen/innen eines technischen bzw. technisch-naturwissenschaftlichen Studiums
- Doktorat der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.): Dieses Studium ist vor allem für Absolventen/innen von naturwissenschaftlichen Studien, also solchen, die nicht mit dem Titel Diplom-Ingenieur/in abschließen, gedacht.
- Doktorat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Dr.rer.soc.oec.): Dieses Studium ist für jene Studierenden gedacht, deren Schwerpunkt im sozial- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bereich liegt, insbesonders für Personen, die mit einem Mag. rer. soc.oec. abgeschlossen haben.
Für alle Studierenden, die nach dem 1. Oktober 2007 zu einem Doktorat an der TU Wien neu zugelassen wurden (oder nach einer Unterbrechung wieder zugelassen werden), gilt der
Studienplan 2007.
Kann man an allen Fakultäten der TU Wien ein Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften machen?
Ja, sofern man eine/n geeignete/n Bertreuer/in findet.
Wie finde ich ein Thema und eine/n Betreuer/in an der TU Wien?
Das Thema einer Dissertation muss einem an der TU Wien vertretenen Fach zuordenbar sein. Angesichts der Vielzahl an Forschungsgruppen sollte es kein Problem sein, für fast jede Interessenslage eine/n entsprechende/n Betreuer/in zu finden. Am besten holt man zunächst Informationen ein, welche Personen/Institute sich mit dem gewünschten Thema beschäftigen, um dann mit diesen direkten Kontakt aufzunehmen. Als Ausgangspunkt für die Suche sei hier auf die
White Pages der TU Wien verwiesen. Auch die
Publikationsdatenbank und die
Projektdatenbank der TU Wien bietet sich für eine solche Suche an.
Als Betreuer/in können alle Personen mit Lehrbefugnis fungieren. Oft sind auch auf den entsprechenden Homepages der Institute oder im
Mitteilungsblatt der TU Wien Dissertationsstellen ausgeschrieben. Wichtig ist, sich mit dem/der Betreuer/in im Vorfeld über Fragen wie Finanzierung und Arbeitsplatz zu einigen.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Finanzierung der Dissertation?
An der TU Wien ist es sehr üblich, dass man über ein entsprechendes Projekt (z.B. FWF-Projekt), Drittmittel (z.B. von einer Firma bezahlt) oder von der Uni einen befristeten Posten bekommt. Als Orientierung sollten dabei vor allem die
derzeit gültigen FWF-Sätze dienen. Auch wenn das Stundenausmaß der Beschäftigung variieren kann, sind alle Anstellungen als Vollzeitjob zu sehen.
Weitere Möglichkeiten sind der Bezug der Studien- und Familienbeihilfe sowie weitere Stipendien (Akademie der Wissenschaften, EU, Stiftungen, Mobilitätsprogramme etc.). Mehr Informationen dazu kann man beim Sozialreferat der HTU erhalten.
Ich habe einen Abschluss, der nicht von der TU Wien ist. Kann ich damit für ein TU Doktorat zugelassen werden?
Ja, es gelten dieselben Voraussetzungen wie für TU-AbsolventInnen.
Es ist allerdings bei der Studien und Prüfungsabteilung um Zulassung zum Studium anzusuchen. Zusätzlich ist eine Betreuungszusagen für die Dissertation von einer geeigneten Person auf der TU Wien (o.Prof, a.o. Prof oder Priv. Doz) einzuholen.
Ich habe einen Abschluss an einer Fachhochschule gemacht. Ist es prinzipiell möglich, ein Doktoratsstudium an der TU Wien zu beginnen?
Es werden auch FH-Absolvent/innen an der TU Wien zum Doktoratsstudium zugelassen. Je nach Dauer des FH-Studienganges müssen unter Umständen noch Lehrveranstaltungen zusätzlich absolviert werden. Welche und wie viele wird im Zulassungsbescheid festgelegt. Dafür ist die/der zuständige Studiendekan/in der betreffenden Fakultät verantwortlich.
Den entsprechenden Antrag findet man
hier.
Zahlreiche (österreichische) FH-Studiengänge sind in den
Doktoratsstudienverordnungen des BMWF geregelt. Für Absolventen/innen dieser (und vergleichbarer) FH-Studiengänge kann der Umfang der zusätzlich abzulegenden LVAs demnach bis zu 60 ECTS-Punkte betragen. Nähere Informationen zur Zulassung gibt es bei der Studienabteilung, für ausländische Studierende beim AusländerInnenreferat der HTU.
Ich habe einen Universitätslehrgang/Lehrgang mit universitären Charakter absolviert. Ist es prinzipiell möglich, ein Doktoratsstudium an der TU Wien zu beginnen?
Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Abschluss des Universitätslehrganges/Lehrgang mit universitären Charakter ausreicht, um zu einem Doktoratsstudium zugelassen werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung.
Es müssen unter Umständen noch Lehrveranstaltungen zusätzlich absolviert werden. Welche und wie viele wird im Zulassungsbescheid festgelegt. Dafür ist die/der zuständige Studiendekan/in der betreffenden Fakultät verantwortlich.
Zulassung
Müssen Lehrveranstaltungen, Thema und Betreuer/in schon bei der Zulassung feststehen?
Nein, allerdings ist es erfahrungsgemäß von Vorteil Thema und Betreuer/in schon im Vorfeld abzuklären.
Welche Unterlagen werden für die Zulassung benötigt?
Es ist der Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Magister/Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Magister/Masterstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Die genauen Anforderungen finden sich auf den Merkblättern der Studienabteilung.
Gibt es Fristen, die bei der Zulassung zu beachten sind?
Der Antrag auf Zulassung ist für das Wintersemester bis spätestens 1.9., für das Sommersemester bis spätestens 1.2. mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Studienabteilung einzureichen (Ausnahme von der Frist nur für EWR-Staatsangehörige). Auf Grund der Bearbeitungszeiten ist aber ein noch früherer Zeitpunkt ratsam. Erst nach positiver Erledigung kann dann die eigentliche Zulassung während der allgemeinen Zulassungsfrist erfolgen.
Nähere Informationen und allgemeine Zulassungsfristen sind auf der
Homepage der Studien- und Prüfungsabteilung.
Welche sind die generellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium?
Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium an der TU Wien ist laut Studienplan entweder
- der Abschluss eines einschlägigen Diplom- oder Magisterstudiums
- der Abschluss gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
- der Abschluss eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges gemäß § 5 Abs. 3 Fachhochschulstudiengesetz
In den letzten beiden Fällen werden per Zulassungsbescheid allenfalls zusätzlich abzulegende Lehrveranstaltungen festgelegt. Für Absolventen/innen einer einschlägigen Fachhochschule gelten als Richtwert Prüfungen im Ausmaß von bis zu 60 ECTS-Punkten.
Nähere Informationen zur Zulassung gibt es bei der Studienabteilung, für ausländische Studierende auch beim
AusländerInnenreferat der HTU.
Wie erfolgt die Anmeldung zu einem Thema?
Das Thema der Dissertation sowie die wissenschaftliche Vertiefung muss am Dekanat bekanntgegeben werden. Dies erfolgt mit Hilfe des Dissertationsvorhabens, das Formular dazu ist beim zuständigen Dekanat erhältlich, zusätzlich ist auch eine kurze Beschreibung der Arbeit (Abstract) abzugeben. Es wird empfohlen dies möglichst zügig nach der Zulassung zu erledigen, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden.
Kann das Thema zu einem späteren Zeitpunkt noch geändert werden?
Ja. Einer Änderung müssen Studiendekan/in und Betreuer/in zustimmen. Der Titel der Dissertation muss erst bei der Abgabe feststehen. Man sollte eine Änderung allerdings rechtzeitig am Dekanat bekannt geben.
Betreuung
Gibt es eine Möglichkeiten ein Doktoratsstudium an der TU Wien zu absolvieren, aber eine/n externe/n Betreuer/in zu haben?
Ist eine ausschließlich TU-externe Betreuung geplant, sollte man Folgendes bedenken: (1) Das Thema der Dissertation muss einem an der TU Wien vertretenen Fach zuordenbar sein; (2) der/die Studiendekan/in genehmigt das Thema und die Betreuung; (3) der/die Studiendekan/in bestellt die beiden Beurteiler/innen der Dissertation. Wenn das gewählte Thema an der TU Wien vertreten ist, gibt es dort auch potentielle Betreuer/innen dafür. Daher sollte man überlegen, von Anfang eine/n (Zweit)Betreuer/in der TU heranzuziehen, da der/die Studiendekan/in möglicherweise später diese Person als Beurteiler/in bestellt. Im Fall von wissenschaftlichen Differenzen mit der beurteilenden Person kann sich der Abschluss der Dissertation sonst empfindlich verzögern. Sollte eine Zweitbetreuung durch die TU denoch nicht möglich sein, sollte man zumindest das Einvernehmen mit dem/der Studiendekan/in im Vorhinein suchen.
Generell gibt es folgende Möglichkeiten bei der Betreuung:
- Betreuer/in von einer anderen Uni, Doktorand/in an TU Wien zum Studium zugelassen
- Betreuer/in von der TU Wien, Doktorand/in an anderer Uni zum Studium zugelassen
- Betreuer/in von der TU Wien, Doktorand/in an TU Wien zum Studium zugelassen (aber arbeitet außerhalb)
Alle drei Versionen sind möglich (und werden auch tatsächlich genutzt), allerdings beinhalten sie natürlich auch verschiedene Hindernisse, angefangen von vermehrtem administrativem Aufwand bis hin zur erschwerten Kommunikation mit dem/der Betreuer/in. Welche Variante aber tatsächlich die beste ist, hängt in erster Linie von den Vorstellungen des/der Betreuer/in ab.
Brauche ich eine/n Zweitbetreuer/in?
Im Prinzip nicht. Zur Sicherung der Qualität werden Arbeiten oft von einem/r Professor/in sowie einem/r mitbetreuenden Assistent/in begleitet. Auch bei interdisziplinären Arbeiten gibt es oft eine/n Zweitbetreuer/in. Diese/r sollte jedenfalls in einem frühen Stadium in die Dissertation einbezogen werden.
Wer begutachtet meine Dissertation?
Die zwei Gutachter/innen werden von dem/der Studiendekan/in bestellt, üblicherweise auf Vorschlag der/des Studierenden. Im Normalfall ist der/die Betreuende erste/r Gutachter/in, muss es aber nicht sein. Um als Gutachter/in agieren zu dürfen, ist eine Lehrbefugnis Voraussetzung. Nach Möglichkeit sollten die Gutachter/innen von verschiedenen Fakultäten bzw. Universitäten oder externen Forschungseinrichtungen sein.
Wissenschaftliche Vertiefung
Wie viele ECTS-Punkte müssen in einer Dissertation absolviert werden?
Laut dem aktuellen Studienplan umfasst die Dissertation 180 ECTS, von diesen entfallen 162 auf das Verfassen der Arbeit und 18 auf die wissenschaftliche Vertiefung. Die Auswahl dieser Lehrveranstaltungen ist mit dem/r Betreuer/in zu vereinbaren und diese muss (am besten im Vorhinein) von der/dem zuständigen Studiendekan/in bewilligt werden.
Gibt es Beschränkungen für die auszuwählenden LVAs?
Es können keine Lehrveranstaltungen aufgenommen werden, die schon für ein anderes Studium verwendet wurden. Die endgültige Entscheidung trifft der/die Studiendekan/in. Die Richtlinien der einzelnen Fakultäten für die Auswahl der LVAs findest du
hier.
Es empfiehlt sich die Auswahl vorher mit dem/der Betreuer/in zu besprechen, um etwaige Probleme auszuschließen.
Zählt das Privatissimum zu den 18 ECTS-Punkten der wissenschaftlichen Vertiefung?
Die Genehmigung der Lehrveranstaltungen ist Sache des/r Studiendekans/in. Jede/r Studiendekan/in hat eigene Richtlinien für deren Auswahl, welche auch auf den Internetseiten der jeweiligen Fakultäten/Studiendekanante nachgelesen werden können.
Können auch schon absolvierte Lehrveranstaltungen in den Katalog aufgenommen werden?
Ja, solange diese nicht schon für den Abschluss in einem anderen Studium verwendet wurden.
Abschluss des Studiums (Dissertation und Rigorosum)
Was muss eine Dissertation beinhalten und gibt es spezielle Layout-Richtlinien?
- Gebunden, Format A4
- Deckblatt (Achtung: Dieses Beispiel ist keine offizielle Richtlinie und enthält noch das alte TU-Logo! Oft haben die Dekanate eigene Muster für das Deckblatt.)
- Kurzfassung (deutsch/englisch)
- Eingebundener Lebenslauf
Die Dissertation muss in zweifacher Ausfertigung im Dekanat abgegeben werden. Die wichtigste Bestimmung ist, dass es sich bei einer Dissertation um eine Monografie handeln muss, das heißt um ein in sich geschlossenes, nur ein Thema behandelndes und meist nur von einer Person verfasstes Werk. Außerdem sind Vorgaben der einzelnen Fakultäten bzw. Institute zu beachten.
In Bezug auf Präsentation von Daten und geistiges Eigentum (Urheberrechte) sind die
Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Code of Conduct) der TU Wien zu beachten. Vor der Abgabe ist per Unterschrift zu bestätigen, dass die Dissertation selbständig verfasst wurde und andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt wurden.
Müssen für einen Abschluss Publikationen nachgewiesen werden?
Formal nein, sofern nicht andere Regelungen z.B. innerhalb eines Doktorandenkollegs bestehen. Die meisten Betreuerinnen / Betreuer erwarten jedoch eine bestimmte Anzahl von Publikationen und werden sich bei Nichterfüllung entsprechen unkooperativ geben.
Ist es möglich, die Dissertation in englischer Sprache zu schreiben?
Es ist prinzipiell kein Problem, die Dissertation in englischer Sprache zu verfassen. Meistens wird dies sogar verlangt. Bedingung ist natürlich, dass der/die Betreuer/in dem zustimmt.
Gibt es die Möglichkeit eine kumulative Dissertation/Sammeldissertation einzureichen?
Unter einer kumulativen Dissertation (Sammeldissertation) versteht man eine Arbeit, die aus mehreren veröffentlichten oder zur Veröffentlichung akzeptierten wissenschaftlichen Artikeln besteht. Diese Art der Dissertation ist grundsätzlich weder durch die Bestimmungen des UG („wissenschaftliche Arbeiten, die […] dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen“) noch durch den Studienplan („abschließende schriftliche Arbeit“) ausgeschlossen. Allerdings fehlen an der TU Wien auch nähere Regelungen dazu. Manche Institute und Studiendekane akzeptieren Sammeldissertationen, während anderswo diese Art der Dissertation eher abgelehnt wird.
Eine geplante kumulative Dissertation muss daher unbedingt rechtzeitig mit dem/der Betreuer/in, dem/der Studiendekan/in und eventuell auch mit möglichen Gutachter/innen abgeklärt werden. Sie müssen auch entscheiden, wie viele Publikationen in welchen Journalen erforderlich sind, wie viele Erstautorschaften, ob auch eingereichte Artikel für die Dissertation zulässig sind, usw. Es herrscht allgemeiner Konsens, dass eine kumulative Dissertation nicht aus zusammengehefteten oder –gebundenen wissenschaftlichen Artikeln bestehen darf, sondern sie muss vielmehr eine einheitliche Form wie die klassische Dissertation (Monographie) haben. Dies beinhaltet in der Regel eine Einleitung, die Anordnung der Veröffentlichungen in aufeinanderfolgenden Kapiteln, eine Zusammenfassung und ein einheitliches Literaturverzeichnis.
Die Studienkommission Doktorat hat 2009 erklärt, dass „eine als Monographie eingereichte Dissertation auch durchaus vollständig auf (erschienenen oder angenommenen) Publikationen basieren kann, aber gegenüber diesen Arbeiten immer einen ‚Mehrwert‘ enthalten muss.“ Dieser Mehrwert besteht aus zusätzlichen Informationen insbesondere in Hinsicht auf die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse (z.B. ausführlichere Darstellung der Methoden und Resultate).
Vorsicht ist beim Urheberrecht geboten: Im Fall einer wissenschaftlichen Veröffentlichung in einer Zeitschrift übertragen die Autoren das Veröffentlichungsrecht in der Regel an den Verlag. Während eine zusätzliche Veröffentlichung des Artikels im Rahmen einer kumulativen Dissertation meist gestattet wird, stimmen die Verlage einer elektronischen Veröffentlichung oft nicht zu. Man sollte also gründlich überlegen, ob man der Bibliothek sein Einverständnis zur elektronischen Veröffentlichung der Dissertation erteilt (es gibt derzeit keine Verpflichtung dazu).
Besteht die Gefahr des Selbstplagiats bei einer kumulativen Dissertation?
Unter einem Selbstplagiat versteht man die (gänzliche oder großteilige) Wiederverwertung eigener wissenschaftlicher Arbeiten ohne Hinweis auf die Originalarbeit. In Bezug auf das Urheberrecht spielt das Selbstplagiat keine Rolle, weil es dort um den Schutz
fremden geistigen Eigentums geht. Auch das UG verbietet keine Selbstplagiate, man könnte aber aus den Kriterien für eine Habilitation ableiten, dass dort Selbstplagiate untersagt sind (siehe dazu
A. Gamper, Zeitschrift für Hochschulrecht 8:2-10, 2009).
In Bezug auf die Dissertation könnte ein Selbstplagiat allenfalls einen Verstoß gegen die
„Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der TU darstellen. Dort heißt es, dass Veröffentlichungen, die über neue wissenschaftliche Ergebnisse berichten, ua eigene und fremde Vorarbeiten vollständig und korrekt nachweisen sollen.
Bei einer kumulativen Dissertation sind die eigenen Vorarbeiten durch ihre Einbindung jedenfalls vollständig zitiert. Weiters ist fraglich, ob eine Dissertation überhaupt als Veröffentlichung im Sinn der „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ zu werten ist, weil die Arbeit durch ihre Aufstellung in der Bibliothek kaum einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird (siehe dazu
A. Gamper, Zeitschrift für Hochschulrecht 8:2-10, 2009). Zusammenfassend kann man sagen, dass eine kumulative Dissertation an sich kein Selbstplagiat darstellt.
Wie funktioniert die Begutachtung?
Da die Abläufe variieren können, sollte man diese rechtzeitig mit dem zuständigen Dekanat klären. Das Formular mit den Vorschlägen für die Gutachter/innen und den Mitgliedern der Prüfungskommission muss dort auch vorgelegt werden. Die Dissertation muss beim Rigorosum jedenfalls fertig begutachtet sein. Weder bei der Weitergabe der Monographie an einen der Gutachter/innen noch für das Einreichen der Gutachten selber gibt es ein offizielles Prozedere.
Welche Mitglieder umfasst die Prüfungskommission?
Die Prüfungskommission wird von dem/der Studiendekan/in bestellt und umfasst drei bis fünf Mitglieder, wobei der/die Betreuer/in grundsätzlich ein Mitglied ist. Nach Möglichkeit sollen die beiden Gutachter/innen der Kommission angehören. Der/die Studierende hat dabei das Vorschlagsrecht. Oft ist auch der/die Studiendekan/in Mitglied der Kommission.
Weitere Fragen
Wie funktioniert eine Beurlaubung?
Der Antrag auf Beurlaubung muss bis spätestens vier Wochen nach Semesterbeginn gestellt werden. Das Formular ist in der Studien- und Prüfungsabteilung erhältlich. Als beurlaubte/r Studierende/r bleibt man formal zum Studium zugelassen, darf allerdings keine Prüfungen ablegen und ist von den Studiengebühren befreit. Der bestehende Studienplan bleibt gültig.
Muss ich jedes Semester zum Studium gemeldet (früher „inskribiert“) sein?
Da es sich bei den sechs Semestern um eine Regelstudienzeit (keine Mindeststudienzeit) handelt, die beliebig unter- oder überschritten werden kann, ist es nicht notwendig, die ganze Zeit über zum Studium gemeldet (früher „inskribiert“) zu bleiben. Man muss allerdings zu Beginn und zum Abschluss des Studiums und zur Ablegung von Prüfungen gemeldet sein. Bei einer Neuzulassung fällt man automatisch in den aktuell gültigen Studienplan.
Besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Doktorat berufsbegleitend zu absolvieren?
Im Prinzip ist ein berufsbegleitendes Studium möglich, sofern dies mit dem/der Betreuer/in vereinbart wird und man auch Zeit findet, die vorgeschriebenen 18 ECTS an Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Es ist aber zu bedenken, dass ein Doktorat an der TU Wien in der Regel mindestens drei Jahre Vollzeitarbeit erfordert, bei Teilzeit entsprechend länger. In den allermeisten Fällen sind die Doktoranden/Doktorandinnen entweder direkt an der TU angestellt oder arbeiten facheinschlägig bei einer Firma, die im Idealfall die Dissertation auch noch unterstützt/finanziert. Der/die Betreuer/in hat meistens auch Interesse an einer zügigen Fertigstellung, um die Ergebnisse rasch publizieren und verwerten zu können. Im Fall einer fachlich unspezifischen Vollzeitbeschäftigung ist das Absolvieren eines Doktoratsstudiums sehr schwierig, aber nicht unmöglich.
Habe ich Anspruch auf das Patent bzw. geistiges Eigentum bei einer Erfindung?
Prinzipiell kommt es darauf an, ob ein Dienstverhältnis zur Universität besteht: Bei Assistenten hat die Universität ein Vor-Verwertungsrecht, d.h. sogenannte Diensterfindungen müssen der TU vorgelegt werden. Die derzeitige Regelung sieht eine einmalige Erfinderprämie sowie 35% der Nettoerlöse für den Erfinder vor. Hat die TU kein Interesse an der Erfindung, ist eine private Verwertung möglich. Bei Projektassistenten kommt noch evtl. ein Verwertungsrecht des Geldgebers hinzu. Näheres findet sich in der
Mitteilung der Vizerektorin für Forschung betreffend Umgang mit Diensterfindungen an der TU Wien, weitere Informationen auch in einer
AWS-Broschüre. Bei Dissertationen mit Verwertungsinteressen kann eine Veröffentlichungssperre von maximal fünf Jahren beantragt werden (UG 2002 § 86 Abs. 2).
Muss die Dissertation veröffentlicht werden?
Die Dissertation wird in der Universitätsbibliothek der TU Wien sowie in der Österreichischen Nationalbibliothek aufgestellt, allgemein zugänglich gemacht und somit veröffentlicht (Veröffentlichungspflicht nach UG 2002 § 86). Bei Dissertationen mit Verwertungsinteressen kann eine Veröffentlichungssperre von maximal fünf Jahren beantragt werden. Von der Veröffentlichung ist die Erscheinung zu unterscheiden: Damit ist gemeint, dass die Dissertation durch Druck oder ein anderes
Vervielfältigungsverfahren in den Verkehr gebracht wird. Die Universitätsbibliothek darf, solange die Dissertation veröffentlicht, aber nicht erschienen
oder vergriffen ist, ohne Zustimmung des/der Autors/in für den eigenen Gebrauch einzelne Kopien herstellen. Ebenso dürfen auf Bestellung für den eigenen Gebrauch eines anderen einzelne Kopien hergestellt werden. Ist die Dissertation bereits erschienen und noch nicht vergriffen, darf die Universitätsbibliothek ohne Zustimmung des/der Autors/in für den eigenen Gebrauch oder für den eigenen Gebrauch eines anderen von Teilen der Dissertation einzelne Kopien herstellen (Urheberrechtsgesetz 1936 § 42).