Zulassung
Allgemeines
Als Voraussetzung für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an der Technischen Universität Wien gilt:
- der Abschluss eines einschlägigen Diplom-, Magister-, Master- oder Lehramtsstudiums,
- der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
- der Abschluss eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges gemäß § 5 Abs. 3 Fachhochschulstudiengesetz.
Die Zulassung von Inhaberinnen oder Inhabern eines ausländischen Studienabschlusses erfolgt überdies nach Maßgabe der § 60 und 64 des Universitätsgesetzes 2002 grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen:
- Diplom einer anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
- Universitätstranskript (Noten und Fächerübersicht des Studiums).
- Kurze Inhaltsangabe der Diplomarbeit in deutscher oder englischer Sprache.
- Nachweis der unmittelbaren Zulassung zum Doktoratsstudium im Herkunftsland des Diploms (Ausnahme: Bürger aus EU-Staaten).
- Betreuungszusage durch eine Professorin oder einen Professor der Technischen Universität Wien (die Studien- und Prüfungsabteilung vermittelt keine Betreuerinnen/Beteuer!). Den aktuellen Personalstand der einzelnen Fakultäten an der Technischen Universität Wien findet ihr hier. Zusätzlich ist auch eine Recherche in der Publikationsdatenbank der Technischen Universität Wien zu empfehlen.
- Ansuchen um Zulassung muss bis spätestens 1. September bzw. 1. Februar erfolgen (Ausnahme: Bürger aus EWR-Staaten).
Absolventinnen und Absolventen der Technischen Universität Wien
Absolventinnen und Absolventen der Technischen Universität Wien werden automatisch zu einem fachverwandten Doktoratsstudium zugelassen.
Absolventinnen und Absolventen anderer sekundären Bildungseinrichtungen
Anderer Universitäten
Absolventinnen und Absolventen einer anderen Universität als der Technischen Universität Wien müssen in der
Studien- und Prüfungsabteilung um Zulassung zum Doktoratsstudium ansuchen. Das entsprechende Formular ist
hier zu finden.
Fachhochschulen
AbsolventInnen von Fachhochschulen sind an der Technischen Universität Wien prinzipiell zum Studium zugelassen. Allerdings müssen diese gesondert um Zulassung in der
Studien- und Prüfungsabteilung ansuchen. Dabei ist zu beachten, dass man schon im Vorfeld eine Betreuungszusage haben muss. Hier findest du
Formular und
Merkblatt.
Je nach Dauer des Fachhochschulstudienganges werden unter Umständen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 60 ECTS verordnet. Diese werden vom Bundesministerium für Forschung durch
Verordnungen geregelt und werden per Zulassungsbescheid vom zuständigen studienrechtlichen Organs (Studiendekanin bzw. Studiendekan) der jeweiligen Fakultät exekutiert.
Universitätslehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter
Bei AbsolventInnen von Universitätslehrgängen oder Lehrgängen mit universitärem Charakter muss im Einzelfall geprüft werden, ob sie zu einem Doktoratsstudium zugelassen werden. Dies kann auch unter Auflagen erfolgen, wie Verordnung zusätzlicher Lehrveranstaltungen. Gesetzlich besteht kein Anspruch auf eine Zulassung.